You are currently viewing „Zu hoher Verwaltungsaufwand“

„Zu hoher Verwaltungsaufwand“

Innenministerium weiß nicht, ob sich unter Afghanen verurteilte Straftäter befinden.

Unter den aus Afghanistan nach Deutschland ausgeflogenen Personen sind laut Bundesinnenminister auch verurteilte Straftäter. In Hessen befinden sich seit Mai 2021 494 Afghanen. Auf eine Kleine Anfrage der AfD, wie viele davon bereits in Deutschland wegen Straftaten verurteilt wurden, antwortete nun das Hessische Innenministerium: „Statistische Angaben zu dieser Fragestellung liegen nicht vor. Die nachträgliche Erhebung der angefragten Daten wäre nur mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden.“ Dazu Klaus Herrmann: „Es ist eine Frage der Inneren Sicherheit zu wissen, ob sich unter den ausgeflogenen Afghanen verurteilte Straftäter befinden. Wer hier sagt, es sei ein ‚unvertretbar hoher Verwaltungsaufwand‘, das herauszufinden, gefährdet die Bürger seines Landes. Laut Landesamt für Verfassungsschutz ist nicht auszuschließen, dass sich auch IS-Terroristen unter den eingeflogenen Afghanen befinden. Insgesamt sieht der Verfassungsschutz die Terrorgefahr durch islamistische Personen und Gruppierungen als hoch an. Vor diesem Hintergrund darf es keinen ‚unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand‘ geben. Unvertretbar wäre, wenn jemand zu Schaden käme, weil das Innenministerium keinen Verwaltungsaufwand haben wollte.“

V. i. S. d. P.: Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

Beitrag teilen