Wie hoch ist die Verschuldung in Hessen wirklich?

Bilanzschuldenuhr

die vollständige Schuldenuhr

Die Bilanzschuldenuhr zeigt transparent und sekundengenau den gesamten finanzpolitischen Handlungsbedarf des Landes Hessen auf. Sie mahnt: Hessens Zahlungsverpflichtungen steigen immer weiter an.

 

aktuelle Bilanzschulden 1234567890 EUR
Zuwachs pro Sekunde 217 EUR
Verschuldung pro Kopf 1234567890 EUR

Unser Bundesland ist ein Vorreiter bei der Modernisierung des Rechnungswesens. Hessen hat als erstes Flächenland die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach kaufmännischen Prinzipien ausgewiesen und seit 2009 wie ein Unternehmen Geschäftsberichte vorgelegt. Dabei werden die Vermögenswerte des Landes den Schulden (inklusive derer der Nebenhaushalte) und Zahlungsverpflichtungen, wie Pensions- und Beihilfeverpflichtungen, gegenübergestellt.

Neue Bilanzschuldenuhr zeigt wahre Haushaltssituation

Aus Sicht der Fraktion der AfD im Hessischen Landtag zeigt die Bilanz und der darin ausgewiesene Fehlbetrag in aller Deutlichkeit, in welchem Ausmaß das Land seit Langem über seine Verhältnisse lebt. Deswegen hat die Fraktion der AfD als erste Landtagsfraktion Deutschlands eine Bilanzschuldenuhr installiert, die, insbesondere wegen der drastisch ansteigenden Pensionsbelastungen, enorme Zuwächse aufzeigt.

Während der offizielle Schuldenstand, der lediglich die Kreditmarktschulden angibt, derzeit eine Verschuldung von 44,7 Milliarden Euro ausweist, durchbrach die Bilanzschuldenuhr im Februar 2023 die Marke von 130 Milliarden Euro.

Allein unter Schwarz-Grün (von Anfang 2014 bis Ende 2023) wird sich der Fehlbetrag um 48,8 Milliarden Euro erhöhen, also um rund fünf Milliarden Euro pro Jahr. Dass diese Entwicklung gestoppt werden muss, haben auch die Regierungsparteien eingesehen. So wurde im schwarz-grünen Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode von 2019 bis 2024 das Ziel des doppischen Haushaltsausgleichs verankert und eine Überarbeitung der kameralen Schuldenbremse hin zu einer „generationengerechten Schuldenbremse“ vereinbart. Doch leider hat sich Schwarz-Grün inzwischen von diesen Zielen verabschiedet.

So wird ein doppischer Haushaltsausgleich vonseiten der Landesregierung inzwischen als „unrealistisch“ eingeschätzt und soll einer Evaluation in den nächsten acht Jahren vorbehalten bleiben. Daher ist es aber umso wichtiger, dass der wahre Handlungsdruck in der hessischen Finanzpolitik den Bürgern und Verantwortlichen permanent deutlich vor Augen geführt wird. Die Bilanzschuldenuhr soll einen Beitrag dazu leisten.

Historie der Schuldenentwicklung und Schuldenbremse

Seit dem Jahr 1970 hatte sich in Deutschland beim Bund und den Ländern das Schuldenmachen zum Dauerphänomen entwickelt. Auch in Hessen wurden jedes Jahr neue Schulden aufgenommen. Bis 2010 stieg die Verschuldung des Landes auf den Kapitalmärkten im Schnitt um eine Milliarde Euro pro Jahr. Gestoppt wurde diese fatale Entwicklung durch eine Volksabstimmung im Frühjahr 2011, in der 70 Prozent der hessischen Wähler für eine Verankerung der Schuldenbremse in der Hessischen Landesverfassung stimmten. Diese Regelung führte dazu, dass ab 2016 bis 2019 erstmalig keine neuen Kredite auf den Kapitalmärkten mehr aufgenommen wurden.

Bei der Einführung der Schuldenbremse wurden aber entscheidende Fehler gemacht. Obwohl das Land Hessen bereits eine Bilanz und somit einen doppischen Haushaltsabschluss vorlegte, wurde lediglich eine kamerale Schuldenbremse verankert, die nur die Neuverschuldung auf dem Kapitalmarkt reglementiert. Auch wurde weder eine Regelung über den Abbau der Altschulden vereinbart, noch wurde eine 2/3-Sperrklausel über die Aussetzung der Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Letztere wurde nur in ein Ausführungsgesetz aufgenommen, in dem die Sperrklausel im Krisenfall mit einfacher Mehrheit wieder beseitigt werden konnte.

Die Corona-Krise und das Sondervermögen

Sondervermögen

Mit der Begründung, die gesundheitlichen und ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie nur mit signifikanten zusätzlichen Finanzmitteln bewältigen zu können, setzte Schwarz-Grün im Jahr 2020 die 2/3-Sperrklausel für die Schuldenbremse außer Kraft und verabschiedete Anfang Juli die gesetzliche Grundlage für ein umstrittenes kreditfinanziertes Corona-Sondervermögen in Höhe von 12 Milliarden Euro.

In der Folge erreichte die Verschuldung des Landes im Jahr 2020 mit einem weiteren Anstieg der Nettoneuverschuldung um 2,3 Milliarden Euro ein neues Allzeithoch. 

Zusätzlich wurde mit dem Sondervermögen ein neuer Nebenhaushalt erschaffen.

Um eine weitere ausufernde Verschuldung durch das Sondervermögen zu stoppen, reichte die Fraktion der AfD im Hessischen Landtag ebenso wie Abgeordnete von SPD und FDP vor dem Staatsgerichtshof einen Antrag auf Überprüfung ein und erhielt im Oktober 2021 als einziger Antragsteller vollumfänglich recht. In der Folge wurden die auf dem GZSG basierenden Programme nicht mehr aus dem Sondervermögen finanziert, sondern wurden gestrichen oder in den Landeshaushalt integriert.

Mit Volldampf in den Wahlkampf

Bedingt durch die anstehende Landtagswahl am 08. Oktober 2023 verabschiedete Schwarz-Grün für die Jahre 2023 und 2024 einen Doppelhaushalt.

Dieser weist trotz prognostizierter stark steigender Steuererträge und höheren Zuweisungen und Zuschüssen für beide Jahre sehr hohe Fehlbeträge aus.

Während nach dem Corona-Jahr 2020 mit einem Jahresergebnis von -6,3 Milliarden Euro das Defizit in den Jahren 2021 (-2,4 Milliarden Euro) und 2022 (-0,4 Milliarden Euro) reduziert werden konnte, sieht das geplante Gesamtergebnis für die Jahre 2023 und 2024 einen erheblich gesteigerten Ressourcenverbrauch in Höhe von 6,8 und 6,1 Milliarden Euro vor.

Damit ergeben sich im Rahmen des Wahlkampfs 2023/24 mit über 12,9 Milliarden Euro wesentlich höhere Zukunftslasten als in den Corona-Jahren 2020/21 mit 8,7 Milliarden Euro. Zurückzuführen ist der Mehraufwand insbesondere auf den Personalbereich, der neben einem erheblichen Stellenaufwuchs und der Besoldungsanpassung zusätzliche Besoldungserhöhungen für Beamte von je 3 Prozent für die Jahre 2023 und 2024 vorsieht. Das Tempo der Fehlbetragszunahme der Bilanzschuldenuhr steigert sich damit von 79 Euro auf 217 Euro pro Sekunde. Im aktuellen Finanzplan kommentiert das Hessische  Finanzministerium die „erheblichen Zukunftslasten“ des Doppelhaushalts mit den Worten, dass es „daher weiterer Anstrengungen bedarf, um auch künftigen Generationen ein Mindestmaß an finanziellen Gestaltungsspielräumen zu sichern.“ Wie diese ausgestaltet sein und wann diese umgesetzt werden sollen, wird leider nicht genannt.

Weiterer Handlungsbedarf

Ziel der Fraktion der AfD im Hessischen Landtag ist eine generationengerechte Finanzpolitik. Dafür müsste die Bilanzschuldenuhr zum Stillstand gebracht und mittelfristig auf null zurückgeführt werden. Um dies zu erreichen, müssen die Grundsätze der Generationengerechtigkeit in der Landeshaushaltsordnung verankert, statt eines kameralen ein doppischer Haushaltsausgleich festgeschrieben und die Schuldenbremse in der Landesverfassung entsprechend weiterentwickelt und dort mit einer 2/3-Sperrklausel abgesichert werden.