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Verfassungswidrige Besoldung ist ein Ausdruck mangelnder Wertschätzung

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied Ende 2021, dass die Beamtenbesoldung in Hessen grundgesetzwidrig niedrig ist. Beamte haben folglich zwischen 2013 und 2020 nicht genug verdient. Eine endgültige Entscheidung muss noch durch den obersten Gerichtshof auf Bundesebene getroffen werden. Der Innenminister wartet die Entscheidung ab und spielt auf Zeit. Dazu Dirk Gaw, stellv. innenpolitischer Sprecher der AfD:

„Bei der Beamtenbesoldung nicht zeitnah nachzubessern, ist kritikwürdig. Das verlagert die Probleme in die Zukunft, denn die Lohnnachzahlungen werden so oder so fällig. Besser wäre es, ohne Verzögerung bei den verfassungskonform zu werden und die Beamten entsprechend zu entschädigen.

Was der Innenminister auch zu vergessen scheint: Für die Beamten, die ganz normale Bürger sind, ist es unzumutbar, weitere Jahre auf eine Nachzahlung zu warten. Die Lebenserhaltungskosten steigen fortlaufend und die Inflation macht sich bemerkbar. Darauf gilt es unverzüglich zu reagieren.“, sagt Gaw abschließend.

V. i. S. d. P.: Dirk Gaw, stellv. innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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