You are currently viewing Damit Beamte flexibel arbeiten können, braucht es kein neues Gesetz

Damit Beamte flexibel arbeiten können, braucht es kein neues Gesetz

Zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfes „Erleichterung der Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen“, erklärt Dirk Gaw: „Beamten sollte es in besonderen Lebenssituationen ermöglicht werden, flexibel zu arbeiten. Eine starre Orientierung an einer Mindestzahl von 15 Wochenstunden wird vielen Lebensrealitäten nicht mehr gerecht. Niemand Geringeres als der Innenminister kann innerhalb des rechtlichen Rahmens gestalten und Regelungen treffen, um den Beamten zu helfen und die Dienstgestaltung beispielsweise durch eine Verordnung flexibler zu machen. Ein neues Gesetz ist dafür nicht unbedingt notwendig.

Der Innenminister sollte dafür Sorge tragen, dass seine Behörden- und Dienststellenleiter im Fall einer persönlichen Krise wie beispielsweise ein plötzlich auftretender Pflegefall bei den Beamten des Landes Hessen menschliche Entscheidungen treffen können. Hierzu bedarf es nicht zwangsläufig einer Gesetzesänderung, sondern lediglich Empathie und kreative Lösungsansätze.“ V. i. S. d. P.: Dirk Gaw, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

Beitrag teilen