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Keine Zustimmung zu halbherzigen Ergänzungen des Medienstaatsvertrages

Die Landesregierung hat heute dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Medienstaatsvertrages vorgelegt, wonach die Barrierefreiheit der öffentlich-rechtlichen Angebote verbessert werden soll.

Hierzu erklärt der medienpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Arno Enners:

„Grundsätzlich gibt es nichts dagegen einzuwenden, wenn Regelungen eingeführt werden, die dazu beitragen, die Angebote des öffentlich-rechtliche Rundfunks für Menschen mit Behinderungen besser nutzbar zu machen. Selbstverständlich verdienen behinderte Mitbürger eine gleichwertige Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben – und alles, was diese Teilhabe verbessert, wird von unserer Fraktion in vollem Umfang unterstützt.

Eigentlich sollte es dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk in Deutschland mit seinem Budget von rund 8,4 Milliarden Euro leicht fallen, sich in freiwilliger Selbstverständlichkeit um Barrierefreiheit zu kümmern; stattdessen muss er erst per Staatsvertrag dazu verpflichtet werden, grundlegende Verbesserungen einzuführen.

Dennoch bleiben die geplanten Regelungen erneut hinter den Erwartungen der Betroffenen zurück. Die Stellungnahmen des Deutschen Behindertenrates und des VDK Rheinland-Pfalz belegen eindeutig, dass es zu viele Hintertürchen, kaum Kontrolle und zu wenig Beschwerdemöglichkeiten gibt. Da mit einem derart halbherzigen ‚Reförmchen‘ niemandem geholfen ist, können und werden wir als AfD-Fraktion diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung verweigern.“

V. i. S. d. P.: Arno Enners, Sprecher für Medienpolitik der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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