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Auf die lebenslange Haft muss die Abschiebung folgen

Im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens wurde der Iraker Taha Al-J. wegen Völkermordes und Kriegsverbrechen mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem muss er der Mutter 50.000 Euro Schadensersatz zahlen. Dazu Robert Lambrou:
„Mit dem Urteil einer lebenslangen Haftstrafe für Taha Al-J. wurde der rechtlich mögliche Rahmen ausgeschöpft und das ist angesichts der besonderen Brutalität des Verbrechens gegen das nur fünf Jahre alt gewordene Mädchen, das qualvoll verdurstet ist, aus meiner Sicht die richtige Entscheidung.
Dieses Beispiel hat eindrucksvoll gezeigt, zu welchen Taten Vertreter des Islamischen Staates im Namen ihrer Ideologie bereit sind. Je mehr Menschen mit Kriegserfahrung, insbesondere Islamisten, in Deutschland leben, desto wahrscheinlicher wird es, dass wir uns im eigenen Land mit solchen Schicksalen befassen müssen. Al-J. muss, wenn er seine lebenslange Haftstrafe verbüßt hat, unverzüglich in sein Heimatland abgeschoben werden.
Dieser irakische Staatsbürger darf nicht die Gelegenheit bekommen, in Deutschland Schaden anzurichten, wie er es im Irak getan hat.“

V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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