Anlässlich der heutigen Debatte zur Änderung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes erklärt Arno Enners, Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für Senioren- und Behindertenpolitik: „Sowohl in der freien Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung sollte bei der Besetzung von Stellen und Führungspositionen stets nach Eignung, Leistung und Befähigung entschieden werden – und zwar objektiv und ohne Betrachtung des Geschlechts oder des Parteibuchs. Leider aber wiegt gerade in den Bereichen der öffentlichen Hand die politische Ausrichtung von Bewerbern oft schwerer als deren Kompetenz. Wenn Menschen, die eine Position über eine Quote erreicht haben, nicht in der Lage sind, diese Position angemessen auszufüllen, führt dies zu massiven strukturellen Problemen, die in der Privatwirtschaft glücklicherweise nicht bestehen, da dort entsprechende Regelungen nicht vorliegen. Auch in der Forderung, dass Ausschreibungen geschlechterneutral zu formulieren sind, indem die ‚feminine und maskuline Personenbezeichnung‘ mit dem Zusatz ‚divers‘ zu versehen ist, sehen wir nur ein moralisches Feigenblatt. Die AfD bleibt beim evidenzbasierten, wissenschaftlich-biologischen Grundsatz, dass es zwei Geschlechter gibt. Ginge es der Landesregierung tatsächlich um Neutralität, dann müsste gar kein Geschlecht aufgeführt werden; vielmehr dürfte ausschließlich die Eignung eines Menschen für die Anforderungen der betreffenden Stelle für deren Besetzung entscheiden.“
V. i. S. d. P.: Arno Enners,