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Finanzielle Lücke zwischen Blinden und Gehörlosen muss angepasst werden

Die Landesregierung hat eine gesetzliche Regelung für das Gehörlosengeld vorlegt. Viele Dinge sind aus Sicht der AfD jedoch nicht geklärt.

Dazu Arno Enners, Sprecher für Behindertenpolitik der AfD: „Seit 30 Jahre warten die Gehörlosen auf ein Landesgesetz, was diese Gruppe der Menschen mit Behinderung unterstützen soll. Leider gilt auch hier: Was lange dauert, wird nicht immer gut. So wird im Gesetz die Höhe der Unterstützungsleistung für Gehörlose auf 150 Euro festgelegt, während zum Beispiel blinde Erwachsene 658,27 Euro erhalten.“

Enners weiter: „Die Landesregierung hat bislang nicht erklärt, wo genau dieser Betrag von 150 Euro herrührt. Mit Gehörlosigkeit gehen sehr häufig auch Artikulationsstörungen, Lese-Rechtschreibschwäche und andere Einschränkungen einher, was eine höhere Unterstützung rechtfertigen würde.“

Zu der Befristung der Gesetze sagt Enners: „Auch hier habe ich bereits früher angemerkt, dass die Befristung von Gesetzen in diesen Fällen für keine Rechtssicherheit sorgt, denn es fließt unterschwellig immer das Gefühl mit, dass nach Ablauf der Befristung das Gesetz nicht erneut verlängert wird. Wir würden daher die Befristung gerne herausnehmen, da Änderungen auch im normalen Gesetzgebungsverfahren vorgenommen werden können.“

V. i. S. d. P.: Arno Enners, Sprecher für Behindertenpolitik der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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