Der Hessische Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori (SPD) hat ein Gesetz zur Bekämpfung des spekulativen Wohnungsleerstands angekündigt. Mit einer Kleinen Anfrage wollte die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag konkrete Angaben dazu in Erfahrung bringen. Die Antwort der Landesregierung war größtenteils ausweichend. Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dimitri Schulz:
„Die Hessische Landesregierung kann oder will noch nicht einmal mitteilen, wie viele Objekte von dem geplanten Gesetz betroffen wären. Mit dem Hinweis, der Gesetzentwurf würde aktuell erstellt, verweigert die Landesregierung den Fragenstellern zudem die Antwort auf die Frage, welche Sanktionsmittel gegen betroffene Eigentümer vorgesehen sind und ob sie sich zum Beispiel an dem sehr restriktiven Hamburger Wohnraumschutzgesetz orientieren wolle, welches bereits einen Leerstand nach vier Monaten zur Zweckentfremdung erklärt. Ebenso wenig konnte oder wollte die Landesregierung sagen, wie viele Wohnungen dem Hamburger Wohnungsmarkt durch Anwendung dieses Gesetzes wieder zugeführt werden konnten.“
Dimitri Schulz weiter: „Die Nicht-Antwort der Landesregierung lässt befürchten, dass mit der Wiedereinführung eines Zweckentfremdungsverbots und der Androhung von Zwangsgeldern für leerstehenden Wohnraum lediglich eine zusätzliche Einnahmequelle für die klammen Kommunen geschaffen werden soll. Es ist zweifelhaft, dass ein solches Gesetz dem Wohnungsmarkt tatsächlich hilft.
Die Verfügungsfreiheit von Wohnraumeigentümern über ihr Eigentum immer weiter einzuschränken wird die Bereitschaft, überhaupt noch in die Vermietung von Wohnraum zu investieren, weiter senken. Anstatt repressiver Maßnahmen benötigt der angespannte Wohnungsmarkt den Abbau von Bürokratie, die Rücknahme überflüssiger Energievorschriften und die Ausweisung neuer Baugebiete“, fordert Dimitri Schulz.“
V. i. S. d. P.: Dimitri Schulz, wohnungsbaupolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag