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Das Urteil ist ein potentieller Dammbruch für Klagen nicht-binärer Personen

Die Deutsche Bahn muss einer nicht-binären Person 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil diese sich beim Ticketkauf zwischen den Anreden „Herr“ und „Frau entscheiden musste. Das verkündete das Oberlandesgericht Frankfurt am Dienstag. Die Bahn hat nun bis zum Beginn des kommenden Jahres Zeit, die Technik entsprechend umzustellen, um eine genderneutrale Anrede einzurichten. Dazu Klaus Gagel, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Als Rechtsstaatspartei respektieren wir selbstverständlich das Urteil des Gerichtes. Dass die Bahn eine neutrale Anrede beim Fahrkartenkauf einrichten möge, entspricht der mittlerweile gängigen Praxis etwa von Stellenanzeigen oder Behörden und ist noch nachvollziehbar. Doch dass eine Person derart unter der Eingabe einer binären Anrede beim Ticketkauf leiden soll, dass ihr dafür ein Schmerzensgeld zugesprochen wird, ist fragwürdig. Mit dieser Entscheidung hat sich das Gericht tief vor der politischen Korrektheit verbeugt.

Wenn bereits bei einem Ticketkauf eine psychische Traumatisierung vom Gericht anerkannt wird, dann ist das ein potentieller Dammbruch für eine ganze Welle von Klagen nicht-binärer Personen, die sich von den alltäglichsten Dingen willkürlich benachteiligt und verletzt fühlen könnten.

Ob hier noch eine angemessene Verhältnismäßigkeit besteht, ist sehr zweifelhaft.“

V. i. S. d. P.: Klaus Gagel, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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