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2G-Regel: Die Menschen wollen zurück zur Normalität

Aus der Pandemie sei eine „Pandemie der Ungeimpften“ geworden. Mit solchen Worten spaltet die Politik die Gesellschaft. Die Impfpflicht wird nicht verordnet – aber durch sozialen Druck wird sie forciert.

Zum Antrag der AfD „Grundrechte stehen auch in einer Krise nicht zur Disposition“ sagt der stellv. rechtspolitische Sprecher, Gerhard Schenk: „Nur weil Menschen sich nicht impfen lassen wollen, werden sie durch die 2G-Regel in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt. Freiheitrechte sind aber nicht von einer Impfung abhängig. Sie stehen allen Menschen in Deutschland zu.“ „Dabei verschleiert die Landesregierung ihre Verantwortung die Grundrechte zu wahren. Die ‚Disziplinierung‘ Ungeimpfter legt sie mit der 2G-Regel lieber in private Hände. Nun werden Veranstalter und Gewerbetreibende dazu gedrängt, Ungeimpfte von Veranstaltungen und sogar vom Erwerb von Lebensmitteln auszuschließen. Offensichtlich will die Landesregierung sich die Hände in Unschuld waschen. Die Folgen sind gravierend: Ungeimpfte können ihren Arbeitsplatz verlieren, Studenten von der Universität ausgeschlossen werden, Angehörige von Kranken werden an Besuchen in Krankenhäusern und Seniorenheimen gehindert, Kontaktpersonen werden ohne Lohnfortzahlung unter Quarantäne gestellt. Gesunde Schüler werden fortlaufend getestet und sitzen ganztägig mit schmutzigen Masken im Unterricht. Eingriffe in elementare Grund- und Freiheitsrechte sind ein eklatanter Verstoß gegen die Würde des Menschen; in seine allgemeine und individuelle Handlungsfreiheit, sein Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot. Mitte und Maß und Besonnenheit hat die Landesregierung über Bord geworfen“, sagt Gerhard Schenk.

„Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, § 26a der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) vom 22. Juni 2021 in der Fassung der am 14. Oktober 2021 in Kraft getretenen Änderung durch Verordnung vom 11. Oktober 2021 (GVBl. S. 642) aufzuheben und die weiteren Regelungen der Verordnung binnen acht Tagen nach dem Beschluss einer eingehenden kritischen Überprüfung zu unterziehen“, so Schenk abschließend. V. i. S. d. P.: Gerhard Schenk, stellv. rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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