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„Grünes Band“ ist enteignungsgleicher Eingriff in die Besitzstände von Waldbesitzern, Jägern und Landwirten

An der ehemaligen innerdeutschen Grenze soll auch auf hessischer Seite ein Naturmonument „Grünes Band“ ausgewiesen werden. Der Waldbesitzerverband, aber auch Jäger und Landwirte halten die Ausweisung von Grenzstreifen als Naturmonument für maßlos. Dazu erklärt der Sprecher für Landwirtschaftspolitik der AfD-Landtagsfraktion, Gerhard Schenk: „Obwohl es auf dieser Seite zu keinem Zeitpunkt maßgebliche Grenzbefestigungen gegeben hatte und das Land bis zu den Grenzsicherungsanlagen der DDR land- und forstwirtschaftlich genutzt werden konnte, soll auch auf der hessischen Seite des ‚Eisernen Vorhangs‘ ein Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Da die Nutzung dieser nicht unmaßgeblichen Flächen von 8260 Hektar mit dem ‚Grünen Band‘ unterbunden wird, stellt dies einen enteignungsgleichen Eingriff in die Besitzstände von Waldbesitzern, Jägern und Landwirten dar. Auch die Kommunen beklagen den Eingriff in ihre Planungshoheit und sehen die interkommunale Zusammenarbeit gefährdet. Das ‚Grüne Band Hessen‘ kennt viele Verlierer, aber kaum Gewinner.“

V. i. S. d. P.: Gerhard Schenk, Sprecher für Landwirtschaftspolitik der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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