Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine umfassende Überprüfung von Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeitern vorsieht. Der Entwurf greift einen Vorschlag von Landtagspräsidentin Astrid Wallmann auf, den diese fast eins zu eins übernommen haben, und ist aus Sicht der AfD-Fraktion nicht verfassungskonform, daher hat sie bereits vor den anderen Fraktionen einen eigenen Entwurf eingebracht. Dazu Frank Grobe, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion:
„Die vier ‚Unsere-Demokratie‘-Fraktionen haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der als sogenannte ‚Zuverlässigkeitsprüfung‘ verfassungswidrig tief in die Rechte der Abgeordneten und Mitarbeitern eingreift und bei dem es sich um eine ‚Lex AfD‘ handelt, wie vereinzelt bereits kommentiert wurde. Die Maßnahmen betreffen neben dem freien Mandat der Abgeordneten vor allem die Mitarbeiter. Diese dürften in ihrem Persönlichkeitsrecht bzw. dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung in ihrer Berufsfreiheit betroffen sein. Dabei konnte Frau Wallmann keine belegbare Gefährdung für den Landtag nennen, die solche Rechtseingriffe begründen.
Unser Gesetzentwurf hat ebenfalls die Sicherheit im Landtag im Fokus, tastet aber die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern nicht unverhältnismäßig an. Bei dem Entwurf der anderen Fraktionen steht dagegen die Kontrolle und Einschränkung der Arbeit der Fraktionen im Vordergrund. Statt für Sicherheitsfragen völlig irrelevante Umstände auszuleuchten, sieht unser Entwurf die für die Bewertung eines etwaigen Sicherheitsrisikos tatsächlich relevante Eintragungen im einfachen Führungszeugnis als ausreichend. Wir werden mit großer Sicherheit ein Normenkontrollantrag beim Staatsgerichtshof einreichen, sollte der Gesetzentwurf der anderen Fraktionen angenommen werden.“
V. i. S. d. P.: Dr. Frank Grobe, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag