Die Hessische Landesregierung hat eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion 48 Wochen nach deren Eingang immer noch nicht beantwortet, sondern um eine weitere Fristverlängerung bis Mitte Februar ersucht. Die Geschäftsordnung des Landtags sieht eine Bearbeitungsfrist von sechs Wochen vor, bei einer Verlängerung kommen in der Regel drei Wochen dazu. Dazu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Frank Grobe:
„Kürzlich erreichte uns die zehnte Fristverlängerung zur Drucksache 21/174 ‚Stellenbesetzung in der Verwaltung des Landes Hessen‘. Wir hatten die Kleine Anfrage am 21.02.2024 eingereicht.
Das scheint für die Landesregierung ein heikles Thema zu sein, denn wir haben bereits am 03.04.2023 eine fast gleichlautende Kleine Anfrage an die alte Landesregierung gestellt, die nie beantwortet wurde. Unter anderem wollten wir wissen, wie viele Stellen in der Landesverwaltung geschaffen wurden und wie viele unbesetzt sind.
Mit ihrem Vorgehen missbraucht die Landesregierung die Möglichkeit zur Fristverlängerung, um scheinbar unangenehme Fragen nicht zu beantworten. Auch angebliche Begründungen wie ein erhöhter Arbeitsaufwand oder ähnliches sind unglaubwürdig. Dies ist eine Missachtung der parlamentarischen Rechte unserer Volksvertreter. Offensichtlich will die Regierung den hessischen Bürgern die Fakten über Stellenbesetzungen in Landesbehörden vorenthalten.“
V. i. S. d. P.: Dr. Frank Grobe, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag