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Nach wie vor erhebliche Schwachstellen bei Wohnraumförderung und Wohnungsbindung

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Wohnraumfördergesetzes und wohnungsbindungsrechtlicher Vorschriften erklärt Dimitri Schulz, wohnungsbaupolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:

„Die angespannte und mancherorts schon unerträgliche Situation auf dem hessischen Wohnungsmarkt ist die Folge jahrelanger Miss- und Staatswirtschaft. Zwar werden durch den Entwurf die Vorschriften zur Sicherung der Zweckbestimmung der geförderten Wohnungen ergänzt. Bislang bot das Gesetz zu viele Schlupflöcher für Betrügereien und ermöglichte somit einigen Nutznießern, die gar keine Berechtigung dazu hatten, auf Steuerzahlerkosten zu leben.

Allerdings weist der Entwurf etliche blinde Flecke auf. So fehlen die Sanktionsmöglichkeiten zur Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Zweckbestimmung. Die geforderten Änderungen sind bloß kleine Pflaster, die nicht langfristig wirken. Daran ändert auch nichts, dass die Geltungsdauer von Wohnraumfördergesetz und Wohnungsbindungsgesetz jeweils um zehn Jahre verlängern werden soll, denn aufgrund der galoppierenden Inflation werden die vorgesehenen finanziellen Erleichterungen allenfalls kurzzeitig effektiv bleiben. Die Landesregierung sollte das Problem endlich an der Wurzel packen und sich nicht mit Flickschustereien begnügen.

Die Forderung der AfD nach einer Erhöhung des Wohngeldes hingegen würde das ganze Problem des sozialen Wohnmarktes aus der Welt schaffen. Dann müsste auch nicht immer wieder an diesem Gesetz herumgedoktert werden.“

V. i. S. d. P.: Dimitri Schulz, Sprecher für Wohnungsbaupolitik der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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