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Landtag lehnt Antrag ab, Flüchtlingen Zugang zu ihren Tieren zu ermöglichen

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag – Drucksache 20/8180 – eingereicht, mit dem sie fordert, dass Flüchtlingen die vor dem Krieg in der Ukraine mit ihren Tieren fliehen, in Deutschland möglichst nicht von ihren Tieren getrennt werden. Wenn eine Trennung aufgrund zwingender Umstände dennoch notwendig ist, so ist der Zugang für die Flüchtlinge zu ihren Tieren zu gewährleisten.

Der Antrag wurde abgelehnt. Dazu Volker Richter, Sprecher für Tierschutzpolitik:

„Die Not von Kriegsflüchtlingen vermag sich kaum jemand vorzustellen, der sie nicht selbst erlebt hat. Darum müssen wir alles tun, was in unserer Macht steht, um zur Linderung dieser Not beizutragen. Ein Beitrag dazu ist es, die Flüchtlinge nicht von ihren Tieren zu trennen. Eine Trennung bedeutet für Mensch und Tier, besonders für Kinder, eine weitere Traumatisierung, die zwingend verhindert werden muss. Und wenn sie aus zwingenden Gründen doch getrennt werden, dann muss ihnen wenigstens Zugang ermöglicht werden.

Wir haben die Landesregierung dazu aufgefordert, entsprechende Mittel zur finanziellen und personellen Stärkung von Tierheimen in einem Sonderfonds bereitzustellen, sodass eine Versorgung von Tieren vor Ort, also in der Nähe der Unterbringung oder der Unterbringung selbst, ermöglicht wird. Wir forderten, alle Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung der von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine mitgeführten Tiere in enger Absprache mit der Stiftung Hessischer Tierschutz durchzuführen, um in diesem Wege die bestmöglichen und effektivsten Maßnahmen im Sinne von Mensch und Tier zu ergreifen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Da stellt sich die Frage, ob den anderen Fraktionen parteipolitische Taktiererei gegen die AfD wichtiger ist, als ein Beitrag zur Linderung der Not von Flüchtlingen zu leisten.“

V. i. S. d. P.: Volker Richter, tierschutzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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