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Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre ist dringend geboten

Ungeachtet der zunehmenden Zahl von schweren Straftaten durch Jugendliche im Alter unter 14 Jahren, die in den vergangenen Monaten begangen wurden und ihren traurigen Höhepunkt durch den geplanten und verabredeten Mord an einer zwölfjährigen Schülerin durch zwei gleichaltrige Klassenkameradinnen erreichten, spricht sich Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) gegen eine Herabsetzung der Strafmündigkeit aus.

Hierzu erklärt Gerhard Schenk, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:

„Während sich Justizminister Poseck auf ‚Maßnahmen des Familienrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts‘ beschränken möchte und die derzeitige Rechtslage für ausreichend erachtet, müssen die empörenden Gewaltverbrechen von Freudenberg und Heide endlich zu einem Umdenken und einer Neubewertung von schweren Straftaten durch Kinder führen.

In den vergangenen Jahren hat die Kinderkriminalität deutlich zugenommen – nicht zuletzt auch durch den Missbrauch von bislang strafunmündigen Kindern durch kriminelle Banden und Gangs. Eine möglichst frühe Sanktionierung von Straftaten ist dabei ein wichtiger Schritt, um Tätern im Kindesalter rechtzeitig und zeitnah die Unzulässigkeit ihres Handelns vor Augen zu führen, ihnen einen Ausweg aufzuzeigen sowie dafür Sorge zu tragen, dass sie von einem kriminellen Milieu nicht mehr als Mittätern herangezogen werden können. Daher ist die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre wie in Schottland, Ungarn, Kanada oder den Niederlanden dringend geboten.“

V. i. S. d. P.: Gerhard Schenk, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion

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