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Gleichberechtigung gelingt im Kopf, nicht per Gesetz

Zu den Gesetzentwürfen von SPD und Die Linke zum Thema Gleichberechtigung von Frauen und Männern sagt Arno Enners, Abgeordneter der AfD-Fraktion:

„Die Gesetzesentwürfe überraschen schon dadurch, dass sie in der Überschrift nur von Männern und Frauen sprechen. Wäre es nicht gegenüber der eigenen Ideologie konsequenter gewesen, auch nicht-binäre Menschen zu erwähnen?

Die Gesetzesentwürfe enthalten einige unverhältnismäßige Anordnungen. Insbesondere die Ausführungen im § 6 bezüglich der Nichtgewährung von Leistungen an Institutionen sehen wir kritisch, da allein durch die Beurteilung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten die finanziellen Mittel versagt werden können. Das gefährdet unter Umständen die Funktion einer Institution und die damit verbundene Wahrnehmung von Aufgaben und liegt sicher nicht im Interesse der Allgemeinheit.

Weiter heißt es in dem Entwurf: ‚Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen im Verhältnis zu Männern und zur Gewährleistung der vollen Gleichstellung von Frauen im Verhältnis zu Männer stellt keine unzulässige Diskriminierung dar‘. Das heißt doch nichts anderes, als dass ein Mann bei gleicher Eignung oder gar gehobener Qualifikation in Konkurrenz zu einer Frau eine Arbeitsstelle nicht erhält. Es würde so die Diskriminierung von Männern zu einem Gesetz erhoben werden und davon raten wir ab. Denn dann gilt eben nicht mehr: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Gleichberechtigung beginnt und gelingt im Kopf der Menschen, nicht mit Gesetzentwürfen.“

V. i. S. d. P.: Arno Enners, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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