You are currently viewing Das Nahmobilitätsgesetz ist ein Fahrradgesetz in Faschingsverkleidung

Das Nahmobilitätsgesetz ist ein Fahrradgesetz in Faschingsverkleidung

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkung der Nahmobilität in Hessen erklärt Klaus Gagel, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:

„‚Gesetz zur Stärkung der Radmobilität und zur weiteren Bestrafung der Autofahrer in Hessen‘ wäre ein zutreffenderer Titel für das Konvolut an wirklichkeitsfremden Vorschlägen, die allesamt dem grünen Parteiprogramm zu entspringen scheinen. Tatsache ist, dass der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Modalsplit von 78,4 Prozent im Jahr 2019 auf 85,5 Prozent im Jahr 2021 gewachsen ist, während der des Fahrrades in den Flächenbundesländern zwischen sechs und 15 Prozent oszilliert.

Bei vielen Vorhaben der Landesregierung wird deutlich, dass eine ideologische Agenda umgesetzt werden soll, deren oberster Imperativ der Klimaschutz und die Klimaneutralität zu sein scheint. Dabei handelt es sich um eine Politikveränderung, die von oben nach unten diktiert wird, obwohl das Volk gar nicht nachhaltig transformiert oder gewendet werden will. Die Kernbotschaften des Gesetzentwurfes gehen an der Lebensrealität der Bürger vollkommen vorbei. Benötigt wird keine Verkehrswende, benötigt werden gut ausgebaute Straßen, smarte Verkehrsmanagementsysteme, ausreichender und billiger Parkraum und eine sinnvolle Verkehrsführung in den Innenstädten. Wir brauchen keinen Verkehrsdirigismus mit Verboten und schon gar kein seltsames Fahrradgesetz in der Faschingsverkleidung eines Nahmobilitätsgesetzes.“

V. i. S. d. P.: Klaus Gagel, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion

Beitrag teilen