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Datenschutz darf kein Täterschutz werden

Das Bundesverfassungsgericht hat die Polizei-Software „HessenData“ in seiner derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Dazu Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Aus Sicht der Polizei ist das ein Rückschlag, weil eine solche Software zur Aufklärung von Straftaten, insbesondere von schweren Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus und organisierter Kriminalität, nützlich ist und mit ihr in relativ kurzer Zeit verwertbare Ergebnisse bei der Datenanalyse erzielt werden können. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt wird und Unbeteiligte nicht betroffen sind. In einer verfassungskonformen Ausarbeitung ist diese Software aber ein wertvolles Werkzeug für die Polizeiarbeit. Denn eines darf nicht passieren: Dass Datenschutz zu Täterschutz wird.“

V. i. S. d. P.: Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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