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Die Impfpflicht bedeutet zwischen dem Arbeitsplatz und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit wählen zu müssen

Am 15. März wird die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen eingeführt. Dazu Volker Richter: „Wenn jetzt ab Dienstag die Impfpflicht im Gesundheitswesen gilt, dann wird das ein Testlauf für diejenigen, die eine bundesweite Impfpflicht für alle einführen wollen.

Mitarbeiter, die keinen Impfnachweis oder eine ärztliche Befreiung vorzeigen können, müssen gemeldet werden und diese Vorgänge müssen von Verwaltungsmitarbeitern verwaltet werden. Das allein ist schon organisatorisch ein absurder Aufwand und unabhängig vom Aufwand bleibt die Impfpflicht ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Eine Corona-Impfpflicht bleibt aus unserer Sicht verfassungswidrig – sei es im Gesundheitswesen oder sei es eine allgemeine Impfpflicht. Für ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen kommt sie einem Berufsverbot gleich. Diese Menschen müssen die berechtigte Sorge vor Impfnebenwirkungen mit ihrem Arbeitsplatz abwägen. Es ist ignorant und übergriffig von der Landesregierung, diese Abwägung von seinen Bürgern zu verlangen, während längst klar ist, dass die Impfung keine Immunisierung leistet und in vielen Bereichen nicht hält, was sie verspricht.“

V. i. S. d. P.: Volker Richter, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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