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Bei der Vorratsdatenspeicherung wird die Missbrauchsgefahr vernachlässigt

Zur Bundesratsinitiative zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen sagt Patrick Schenk, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Bei der Vorratsdatenspeicherung ist grundsätzlich Skepsis geboten, denn als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung erweist sie sich nach Analyse der vorliegenden Fakten häufig als ungeeignet. Dem gegenüber steht die reale Gefahr, dass die gespeicherten Daten nicht nur bei schwerster Kriminalität verwendet werden, sondern auch für repressive Maßnahmen des Staates gegen politisch unliebsame Personen verwendet werden könnten. Diese Missbrauchsgefahr wird vernachlässigt. Die AfD lehnt daher eine Speicherung von IP-Adressen, die über die von den Providern selbst gesetzte Dauer von meist sieben Tagen hinausgeht, ab. Indem die CDU das Thema mit Kinderpornographie verknüpft, emotionalisiert sie die Menschen und lenkt von der Missbrauchsgefahr der gespeicherten Daten ab.

Das Quick-Freeze-Verfahren selbst sehen wir kritisch. Es ist ohne richterliche Anordnung unverhältnismäßig.“

V. i. S. d. P.: Patrick Schenk, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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