Das sog. „2G-Optionsmodell“ hat in Hessen in wenigen Tagen bereits dazu geführt, dass Lebensmittelhändler, Kliniken und beispielsweise die Universität Frankfurt das 2G-Optionsmodell eingeführt haben. Unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger sind die Folge.
Dazu Gerhard Schenk, in der AfD-Fraktion zuständig für rechtspolitische Angelegenheiten: „Das 2G-Optionsmodell ist rechtlich angreifbar. 14 Abgeordnete der AfD-Fraktion haben sich entschlossen, heute eine abstrakte Normenkontrollklage mit Eilanatrag beim Staatsgerichtshof einzureichen. Zwei weitere Abgeordnete reichen ihre Unterschrift nach“ Schenk weiter: „Voraussetzung für das 2G-Modell als Maßnahme gegenüber der Allgemeinheit ist die Anwendbarkeit von § 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dies setzt das materielle Vorliegen einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite voraus. Diese ist aber im Rechtssinne eindeutig nicht mehr gegeben.“ Da der §28a IfSG jedoch trotzdem angewandt werde, habe dies Folgen auf Bürger, die an der 2G-Option am Einkauf beim Grundbedarfshändler eingeschränkt werden, können Kulturveranstaltungen nicht mehr besuchen, religiösen Veranstaltungen fernbleiben müssen sowie auf Angehörige von Patienten, die ihre Angehörigen in den Krankenhäusern besuchen möchten oder auf Studenten, die weiterstudieren möchten. Hier sei als markantes Beispiel die Universität Frankfurt sowie das Klinikum Frankfurt genannt, so Schenk. „Die derzeit noch anwendbare Generalklausel des §28 IfSG deckt nicht die 2G-Optionsregel. Weil sie trotzdem angewandt wird, verletzt der Gesetzgeber die Verhältnismäßigkeit. Verfassungsrechtlich befinden wir uns hier in einem nicht mehr tolerablen Bereich. Deshalb klagen wir“, sagt Gerhard Schenk.
„Wir reichen diese Klage ein, weil wir die Gefahr sehen, dass die von der Regierung durch das ‚Angebot‘ partieller Erleichterungen geschaffenen Anreize dazu führen, dass sich viele Einzelhandelsgeschäfte auch im Grundversorgungsbereich für die ‚Option‘ 2G entscheiden. Ungeimpfte Menschen werden dann gerade im dörflichen Bereich unzumutbare Schwierigkeiten haben, sich mit Lebensmitteln und unverzichtbaren Bedarfsgütern einzudecken. Das gilt insbesondere für weniger mobile ältere Menschen.
Hinsichtlich dieser äußerst einschneidenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der betroffenen Menschen haben sich die AfD-Abgeordneten dazu entschlossen, dem Staatsgerichtshof die Möglichkeit zu geben, das 2G-Optionsmodell ganz objektiv verfassungsrechtlich zu überprüfen. Dies ist eine ganz selbstverständliche und in einem Fall derartiger Grundrechtsauswirkungen naheliegende Aufgabe der parlamentarischen Opposition“, so Schenk abschließend.
V. i. S. d. P.: Gerhard Schenk, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag