Zu dem in der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Mord an Dr. Walter Lübcke beschlossenen Abschlussbericht erklärt Klaus Herrmann, Obmann der AfD im Untersuchungsausschuss 20/1des Hessischen Landtags:
„In Teilen vertritt die Fraktion der AfD im Hessischen Landtag eine abweichende Meinung zu dem heute per Mehrheitsbeschluss verabschiedeten Abschlussbericht der CDU. Gemäß § 29 (5) des Hessischen Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Hessischen Landtags (Hessisches Untersuchungsausschussgesetz – HUAG) vom 25. März 2020 wird die Fraktion der AfD daher ein eigenes Minderheitsvotum zur Aufnahme in den Abschlussbericht des UNA 20/1 abgeben.“
V. i. S. d. P.: Klaus Herrmann, Obmann der AfD im Untersuchungsausschuss 20/1des Hessischen Landtags