Zur Debatte um eine mögliche Änderung des Abtreibungsparagraphen 218 durch die schwarz-rote Bundesregierung und zu einem kürzlich von den Hessischen Regierungsfraktionen CDU und SPD eingebrachten Antrag zu Frauengesundheit sagt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Volker Richter:
„Die derzeitige gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen stellt aus unserer Sicht einen nach wie vor tragfähigen gesellschaftlichen Kompromiss dar. Sie ist das Ergebnis langjähriger ethischer, politischer und juristischer Debatten und hat sich in der Praxis bewährt. Wir sehen keinen Anlass, daran etwas zu verändern. Eine Aufweichung des Paragraphen 218, beispielsweise das Bestreben, Abtreibungen zu einer regulären Krankenkassenleistung zu machen, ist weder gesundheits- noch sozialpolitisch geboten. Dies wäre vielmehr ein Schritt zu einer grundsätzlichen Legalisierung von Abtreibungen und damit ein Bruch mit der grundgesetzlichen Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Leben.
Es ist bedenklich, dass sich auch die hessische CDU in dieser Sache von der SPD treiben lässt. In dem kürzlich von den Regierungsfraktionen eingebrachten Antrag zu Frauengesundheit fordern auch die Christdemokraten beispielsweise eine Verbesserung der wohnortnahen Versorgung von Abtreibungsmöglichkeiten und die verpflichtende Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Curriculum der fachmedizinischen gynäkologischen Ausbildung. Die AfD fordert, den Fokus auf bessere Beratung und den Erhalt wohnortnaher, qualifizierter Beratungsangebote zu legen. Einen Kurswechsel beim Lebensschutz darf es dagegen nicht geben.“
V. i. S. d. P.: Volker Richter, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag