Die Hessische Landesregierung kann keine Angaben zur Anzahl der als Flüchtlinge bzw. Kriegsflüchtlinge nach Hessen eingereisten Personen machen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, obwohl sie zwischenzeitlich die Bundesrepublik Deutschland wieder verlassen haben. Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu diesem Thema nannte die Landesregierung keine Zahlen mit der Begründung, dass eine statistische Erfassung zu diesen Fragestellungen nicht stattfinde und eine händische Auswertung sämtlicher Vorgänge nur mit unverhältnismäßigem Aufwand leistbar sei. Dazu sagt Volker Richter, stellvertretender Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag:
„Entweder macht die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht, oder sie möchte nicht, dass die Bevölkerung erfährt, wie viele Personen Sozialleistungen beziehen, obwohl sie sich nicht mehr ständig in Deutschland aufhalten. Dies ist in Zeiten hoher Steuer- und Sozialabgabenlast und gleichzeitig klammer Kassen der Öffentlichen Hand nicht nachvollziehbar. Die hessische Bevölkerung hat ein Recht auf Transparenz und die Landesregierung die Pflicht, ihre Ausgaben ständig zu kontrollieren und auf den Prüfstand zu stellen. Mit solchen lapidaren Aussagen, die man schon als Verhöhnung der Steuerzahler betrachten darf, lassen wir die Hessische Landesregierung nicht durchkommen.“
V. i. S. d. P.: Volker Richter, stellvertretender Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag