Zur Neuregelung der Grundsteuer durch die Hessische Landesregierung erklärt Bernd Erich Vohl, Sprecher für Kommunalfinanzen der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag:
„Durch die ab dem kommenden Jahr 2025 geltende Neuregelung der Grundsteuer werden auf die Bürger – Grundbesitzer wie Mieter – deutlich höhere Lasten zukommen. Das Versprechen einer Aufkommensneutralität, wird sich auch – und gerade – nach den aktuell von Finanzminister Alexander Lorz herausgegebenen Hebesatzempfehlungen für Hessens Kommunen als ein leeres Versprechen herausstellen.“ Vohl weiter: „Relevant für die Berechnung der Aufkommensneutralität sind nicht die Hebesätze zum Zeitpunkt, zu dem die Grundsteuerreform aus der Taufe gehoben wurde. Relevant sind die Hebesätze, die in diesem Jahr 2024 zum 30. Juni gelten. Hier besteht für die latent unterfinanzierten Kommunen also noch die Möglichkeit, die bisherigen Hebesätze anzupassen. Damit wird ihnen die Möglichkeit gegeben, die Aufkommensneutralität auf einem ganz neuen – höheren – Niveau zu etablieren.
„Außerdem ist eine Aufkommensneutralität auch aus einem anderen Grunde gar nicht gegeben. Denn ab 2025 steht den Kommunen erneut die vor Jahren abgeschaffte Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke als Einnahmequelle zur Verfügung. Das zentrale politische Ziel der Landes- und Bundesregierung einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform wird damit klar verfehlt.“
V. i. S. d. P.: Bernd Erich Vohl, Sprecher für Kommunalfinanzen der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag