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2G im Einzelhandel

AfD hat vor Monaten Klage gegen 2G in Hessen eingereicht – noch immer keine Entscheidung des Gerichts!

In Niedersachsen, Bayern und vor Kurzem auch in Baden-Württemberg wurde die 2G-Regel für den Einzelhandel per Gerichtsurteil aufgehoben. Die AfD hat bereits am 22. Oktober Klage mit Eilantrag eingereicht, um eine solche Entscheidung auch für Hessen herbeizuführen. Doch das Gericht hat noch immer nicht entschieden. Dazu Gerhard Schenk:

„Die AfD hat bereits am 22. Oktober eine Normenkontrollklage mit Eilantrag gegen die 2G-Regel beim Staatsgerichtshof eingereicht. Die 2G-Regel ist aus unserer Sicht verfassungswidrig. Sie spaltet die Gesellschaft und schließt Ungeimpfte ohne jede haltbare medizinische Begründung von vielen Bereichen des öffentlichen Lebens aus. Sie ist ein Instrument der Diskriminierung und hat weder im Einzelhandel noch sonst irgendwo etwas verloren.

Für den Einzelhandel vor Ort bewirkt sie erhebliche Umsatzeinbußen und dabei war der Einzelhandel nie ein zentraler Ansteckungsort. Die üblichen Hygienemaßnahmen sind ausreichend. Die 2G-Regel muss auch in Hessen fallen und die Diskriminierung der Ungeimpften muss beendet werden.“

V. i. S. d. P.: Gerhard Schenk, stellv. justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/corona-in-hessen-afd-klagt-gegen-2g-91069892.html

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