Zum heutigen Sonderplenum anlässlich des Staatsgerichtshof-Urteils zum Corona-Sondervermögen erklärt Erich Heidkamp: „Das Gericht hat dem Normenkontrollantrag der AfD in allen Punkten Recht gegeben und nicht wie dem von SPD/FDP nur in Teilen. Die Regierung ist nun in der Pflicht, einen verfassungskonformen Haushalt ohne Sondervermögen aufzustellen und wir bieten nach wie vor unsere konstruktive Mitarbeit an.
Im Sinne dieser konstruktiven Mitarbeit bringen wir den dringlichen Antrag ein, vollständige Transparenz bei der Abwicklung der Folgen des Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes herzustellen. Wir erwarten, dass die Landesregierung die Opposition wieder aktiv bei Haushaltsentscheidungen einbindet und dass sie eine präzise Definition der Kriterien vorlegt, anhand derer bewilligte Maßnahmen und eingegangene Verpflichtungen identifiziert werden, die noch finanziert werden sollen.
Für den neu aufzustellenden Haushalt 2022 und die Planung für die Folgejahre
gilt: Die Schuldenbremse wird nur mit massiven Sparmaßnahmen und unter weitgehender Auflösung der Rücklagen einzuhalten sein – und das auch noch unter zunehmend widrigeren wirtschaftlichen Bedingungen. Die Regierung Bouffier wird den Bürgern in Hessen im Landtagswahlkampf 2023 einige schlechte Nachrichten überbringen müssen.“
V. i. S. d. P.: Erich Heidkamp, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag