Was hat Carsharing mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu tun?“ Zum Gesetz zur Förderung des stationsbasierten Carsharings erklärt Arno Enners: „Das Carsharing-Konzept ist ein Zwischenziel zur Umsetzung der Ideologie eines klimaneutralen Deutschlands, das aktiv in den Mietwagenmarkt eingreift. Dort hat der Staat aber nichts zu suchen. Hiermit soll das Privatfahrzeug in kleinen Schritten immer weiter zurückgedrängt werden, um es am Ende ganz abzuschaffen. Öffentlichen Parkraum einschränken, Tempo 30 in den Städten, am besten noch eine City-Maut oder gleich ein vollständiges Fahrverbot? Sie tun alles, damit der Bürger nicht mehr mit seinem eigenen Auto in die Stadt fährt. Die Folgen für Pendler, für Gewerbetreibende und Dienstleister in den Innenstädten sind absehbar. Wir wollen stattdessen einen Mobilitätsmix auf freiheitlicher Basis, und nicht den privaten PKW abschaffen.“ Enners weiter zum Änderungsantrag der Landesregierung in Bezug auf den
Rundfunkstaatsvertrag: „Scheinbar wird das Omnibusverfahren, wie wir es vor Kurzem im Bundestag mit dem Fluthilfefonds und den weiteren Einschränkungen der Grundrechte durch das Infektionsschutzgesetz erlebt haben, nun auch hier im Parlament zum Standardverfahren. Anders kann man einen Änderungsantrag zum Rundfunkstaatsvertrag im Rahmen eines Gesetzes zum Carsharing wohl nicht erklären. Wo ist da der sachliche Zusammenhang, der diese thematische Vermischung rechtfertigt? Die AfD steht für die Freiheit und gegen die Zensur im Internet, und aus diesem Grund lehnen wir auch die Inhalte der hier eingebrachten Änderung ab.“
V. i. S. d. P.: Arno Enners, stellv. Sprecher für Verkehrspolitik der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag