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Wahlrecht ab 16 würde spätestens bei der Volksabstimmung scheitern

Zum Gesetz zur Änderung des Art. 73 der Verfassung des Landes Hessen (aktives Wahlrecht ab 16 bei Landtagswahlen) sagt Bernd Erich Vohl, kommunalpolitischer Sprecher der AfD: „Nach drei Lesungen zur Absenkung des Wahlalters auf kommunaler Ebene folgt jetzt nochmal dasselbe Procedere auf Landtagsebene. Schon allein der Zeitpunkt für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs ist äußerst fragwürdig. Eine Änderung des Landtagswahlrechts – mit der dazu notwendigen Volksabstimmung – weniger als ein Jahr vor einem entsprechenden Wahltermin vorzuschlagen, deutet nicht einmal unverblümt an, dass es sich dabei um ein wahltaktisches Manöver handelt. Die Umsetzung würde spätestens bei der Volksabstimmung scheitern. Veränderungen des Wahlrechts dürfen keinesfalls von kurzfristigen Entwicklungen beim Wählerverhalten abhängig gemacht werden. Ausschlaggebend für die Herabsetzung des Wahlalters sollte wirklich nicht sein, ob die eine oder andere Partei bei der nächsten Wahl auf einen größeren Stimmenanteil bei den Jungwählern spekuliert.“

V. i. S. d. P.: Bernd Erich Vohl, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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