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Verschandelung denkmalgeschützter Gebäude durch Solaranlagen belegt Ignoranz gegenüber historischem Kulturgut

Gemäß einer Presseverlautbarung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst hat Ministerin Angela Dorn in einer Richtlinie für die Denkmalbehörden in Hessen verfügt, „dass Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind“, um auf diese Weise zur „Energiewende“ beizutragen. Allenfalls bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals käme demnach eine Nichtgenehmigung in Frage. Hierzu erklärt Frank Grobe, Sprecher für Wissenschaft und Kunst der AfD-Landtagsfraktion: „Die Anbringung von Solarmodulen auf Dächern und Balkonen oder an den Fassaden widerspricht diametral dem Gedanken eines gelebten Denkmalschutzes, der von den Eigentümern geschützter Gebäude vollkommen zu recht verlangt, dass der ursprüngliche Charakter weitgehend im Originalzustand erhalten werden muss. Hingegen macht sich Ministerin Dorn dafür stark, den Denkmalschutz flächendeckend zu unterminieren und nicht einmal mehr Einzelfallentscheidungen zuzulassen. Vielmehr verfügt sie per Verordnung eine generelle Verschandelung unserer Baudenkmäler, die vor dem wahnhaften ‚Klimawandel- und Energiewende‘-Aktionismus zukünftig kaum noch geschützt werden können. Es ist erschreckend, dass angesichts derartiger Fehlentwicklungen der Aufschrei der Anständigen – in diesem Fall unserer hessischen Kulturbürger – ausgeblieben ist. Wir appellieren an alle Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude, sich dem Ansinnen von Angela Dorn und ihres Ministeriums zu verschließen und ihre Bauwerke im ursprünglichen Zustand ohne Solaranlagen zu belassen.“

V. i. S. d. P.: Dr. Frank Grobe, Sprecher für Wissenschaft und Kunst der AfD-Landtagsfraktion

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