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Statt Fristen zu verlängern, müssen Petitionen zeitnah entschieden werden

Zum Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses erklärt Bernd Erich Vohl, Obmann im Petitionsausschuss: „Die Anzahl der aufenthaltsrechtlichen Petitionen an der Gesamtzahl hat sich im Vergleich zu 2020 von 12,2 Prozent auf 19,8 Prozent erhöht. In diesem Zusammenhang möchte ich auch den neuen Erlass des Hessischen Innenministeriums erwähnen, der am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Er regelt das Verfahren bei aufenthaltsrechtlichen Petitionen. Demnach kann nach gestaffelten Fristen von bis zu einem Jahr eine Ermessensduldung erteilt werden, die trotz vollziehbarer Ausreisepflicht der betroffenen Person jegliche aufenthaltsbeendenden Maßnahmen verhindert. Dies sehen wir, die AfD-Fraktion, sehr kritisch. Denn anstatt Fristen zu verlängern und somit auch die Verfahren, sollten wir dafür sorgen, dass die Petitionen, auch im Interesse der Petenten, zeitnah bearbeitet und entschieden werden.“

V. i. S. d. P.: Bernd Erich Vohl, Obmann im Petitionsausschuss und Abgeordneter der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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