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Parlament soll Nationalhymne singen

Die AfD-Fraktion möchte, dass am Ende der Plenarwoche die deutsche Nationalhymne gesungen wird und hat dafür einen Antrag zur Erweiterung der Geschäftsordnung eingebracht. Dazu Volker Richter, stellv. Vorsitzender der AfD-Fraktion:

„Die Nationalhymne ist Ausdruck der grundlegenden Werte unseres Gemeinwesens: Einigkeit, Recht und Freiheit. Das regelmäßige gemeinsame Singen soll ein überparteiliches Zeichen für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung setzen.

Die Worte ‚Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland‘ sind weit mehr als ein Liedtext, diese Worte sind ein feierliches Bekenntnis zu den Grundpfeilern unseres Gemeinwesens. Bereits im 19. Jahrhundert standen sie für die Sehnsucht nach Einheit, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit – sie tun es bis heute.

Was liegt da näher, am sich Ende einer jeden Sitzungswoche als Parlament mit dieser Hymne von Einigkeit und Recht und Freiheit auf das zu besinnen, wofür wir alle einstehen und was uns am Herzen liegt? Wir zeigen, dass wir trotz aller Meinungsverschiedenheiten zusammengehören und gemeinsam Verantwortung tragen, um das Beste für unser Land zu erreichen.“

V. i. S. d. P.: Volker Richter, stellv. Vorsitzender der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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