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Neues Kommunalrecht: Es droht Benachteiligung von Bürgern und kleinen Parteien

Den Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung „zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ kommentiert der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Bernd Erich Vohl:

„Die AfD-Fraktion lehnt wesentliche Teile dieses Gesetzentwurfs ab, da sie entweder ordnungspolitisch fragwürdig sind oder mit mehr Bürokratie einhergehen. So sollen beispielsweise künftig Bürger nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nicht mehr die Möglichkeit haben, Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen mittels Bürgerbegehren zu verhindern. Diese Einschränkung der Bürgerrechte ist mit uns nicht zu machen.

Die ebenfalls in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen im Wohnungsbau wird zu noch mehr staatlichen Eingriffen führen und der gewerblichen Wirtschaft schaden. Unsere Kommunen sind ohnehin schon mit unzähligen von oben verordneten Aufgaben überlastet, sie brauchen dringend Entlastung und nicht noch zusätzliche Bürden.

Als besonders dreist empfinden wir die geplante Benachteiligung kleinerer Parteien durch die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens. Dieses Vorhaben der Landesregierung ist unserer Ansicht nach verfassungsrechtlich problematisch, weil es gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt.“

V. i. S. d. P.: Bernd Erich Vohl, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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