Das landläufig unter dem Namen „Istanbul-Konvention“ bekannte Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das 2011 vom Europarat verabschiedet wurde und seit 2018 in Deutschland geltendes Recht ist, sollte den bereits zuvor in den EU-Staaten existierenden Schutz von Frauen und Mädchen noch einmal deutlich verschärfen. Dass dies jedoch nur zum Teil gelungen ist, wies AfD-Landtagsabgeordneter Dirk Gaw in seiner Rede zur Großen Anfrage der Linken am heutigen Donnerstag nach. „In anderen Teilen der Welt mag eine Istanbul-Konvention ein Meilenstein sein – wir in Hessen haben auch ohne sie die rechtlichen Mittel in der Hand, um jede Form von Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Allerdings hat die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zweifelsfrei ergeben, dass Frauen und Mädchen in Familien mit ausgeprägten patriarchalen Strukturen besonders anfällig für häusliche oder sexualisierte Gewalt sind, weil in diesen Strukturen innerfamiliäre Gewalt als Privatsache gewertet wird. Dass genau dieses verfestigte und nur schwer zu durchdringende Problemfeld aus dem Forderungskatalog der linken Abgeordneten ausgespart wird, spricht Bände und zeigt einmal mehr, dass ihnen an ernsthafter Prävention überhaupt nicht gelegen ist.“
Mit Verweis auf die Forderung nach der Errichtung einer durch den Steuerzahler zu finanzierenden „Landeskoordinierungsstelle“ zur Istanbul-Konvention kritisiert Gaw: „Ein lösungsorientierter Opferschutz muss zwingend Vorrang vor dem Schutz der Täter haben. Allerdings können weder mehr Regulation noch zusätzliche Staatsstellen gesellschaftliche Missstände bekämpfen. Besser und zielgerichteter ist es doch, dort wo ein Problem festgestellt wird, angemessen zu reagieren und die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, beispielsweise durch einen bedarfsorientierten Ausbau der Plätze in Frauenhäusern. Ideologische Luftschlösser helfen niemandem weiter.“ V. i. S. d. P.: Dirk Gaw, stellv. innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag