Um der absehbaren Unterversorgung an Hausärzten im ländlichen Raum entgegenzuwirken, hat der Hessische Landtag Anfang des Jahres das „Gesetz zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung und des öffentlichen Gesundheitsdienstes“ verabschiedet. Für die Landarztquote sollen pro Jahr bis zu 7,8 Prozent der rund 1000 Studienplätze an den medizinführenden hessischen Universitäten in Frankfurt am Main, Gießen und Marburg für spätere Landärzte sowie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung gestellt werden. Mögliche Bewerber werden bei der Vergabe von Studienplätzen bevorzugt, wenn sie sich im Gegenzug verpflichten, nach dem Abschluss für mindestens zehn Jahre in einem unterversorgten Gebiet in Hessen zu arbeiten.
Hierzu erklärt Claudia Papst-Dippel, gesundheitspolitische Sprecherin der hessischen AfD-Landtagsfraktion:
„Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass nur eine deutliche Erhöhung der Medizinstudienplätze mit einer Landarztquote einhergehen muss. Folgerichtig haben wir dazu einen entsprechenden Haushaltsantrag eingereicht.
Ziel der hessischen Gesundheitspolitik muss es sein, die Attraktivität des Landarztes wieder deutlich zu verbessern. Dazu gehört unter anderem die Förderung des ländlichen Raumes. Eine Erhöhung der Anzahl der Studienplätze der Humanmedizin werden wir weiterhin fordern.
Auch die jetzt von KVH und Landesärztekammer geäußerte Kritik an der Ausgestaltung der Quote, beispielsweise indem man jungen Menschen einen mit hohen Strafen belegten Zehn-Jahres-Vertrag aufbürdet und damit ganz massiv in ihre individuelle Lebensplanung eingreift, sehen wir als begründet an.“
V. i. S. d. P.: Claudia Papst-Dippel, Sprecherin für Gesundheitspolitik der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag