Zum Setzpunkt der Linken zu 50 Jahre Radikalenerlass erklärt Klaus Herrmann: „Bereits 2012 und 2017 stellte Die Linke entsprechende Anträge, die alle Betroffenen des Erlasses vollständig rehabilitieren und materiell entschädigen sollten. Sie sind mit dem heutigen nahezu identisch.
Ziel des sogenannten Radikalenerlasses war es, die Demokratie vor ihren Feinden zu schützen. Seit 1979, nach dem die Bundesregierung neue Richtlinien zur Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern erließ und in Hessen die Regelabfrage als unverhältnismäßig angesehen und beendet wurde, ist ein konkreter Anlass erforderlich, um den Verfassungsschutz mit der Überprüfung einer Person zu beauftragen. Und das ist auch gut so.
Keine Firma würde Personen einstellen, die sich zum Ziel gesetzt haben der Firma zu schaden. Entsprechend sollte auch unser Staat niemanden einstellen, der diesen verachtet oder abschaffen möchte. Wir brauchen keine Ideologen und Aktivisten in Behörden und Ämtern, die ihre staats- und gesellschaftsschädlichen Aktivitäten finanziell abgesichert und mit Pensionsanspruch versehen betreiben wollen.
Das gilt für jeden, egal ob er aus der extremen linken, rechten oder religiösen Ecke kommt. Ich verweise auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 6. Februar 1975 und des Bundesverfassungsgerichts vom 22.05.1975. Zwei höchstrichterliche Entscheidungen, die die Verfassungskonformität des sogenannten Radikalenerlasses bestätigt haben. Dies jetzt zu konterkarieren, käme einer Verunglimpfung der Richter gleich. Entsprechend werden wir die Anträge mit ihren linkspopulistischen Forderungen, die reine linke Klientelpolitik darstellen, ablehnen.“
V. i. S. d. P.: Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag