Dem hessischen Innenminister Roman Poseck (CDU) liegen keine Daten dazu vor, ob und in wie vielen Fällen nach einem gescheiterten Abschiebeversuch Abschiebehaftbeantragt wurde. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht. Dazu der migrationspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Robert Lambrou:
„Es ist ein Armutszeugnis, wenn der Innenminister auf diesem wichtigen Feld sein Ressort nicht im Griff hat. Die Information darüber, in wie vielen Fällen Abschiebehaft beantragt wurde, muss doch in den Regierungspräsidien vorliegen. Das kostet nur ein paar Anrufe.“
Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage geht außerdem hervor, dass im vergangenen Jahr rund zwei Drittel der gescheiterten 1.393 Abschiebungen aus Hessen nicht durchgeführt werden konnten, weil die Personen nicht anzutreffen oder untergetaucht waren. Dazu Robert Lambrou:
„Es geht nicht an, dass Abschiebungen in so hoher Zahl daran scheitern, dass die Personen nicht angetroffen werden. Hier muss die Landesregierung dringend tätig werden, indem sie Asylbewerber dazu verpflichtet, so lange wie möglich in der Erstaufnahmeeinrichtung zu bleiben. Das Land schöpft hier den rechtlich zulässigen Rahmen für eine Wohnsitzpflicht nicht aus, sondern weist den Kommunen Asylbewerber früher zu, als es nötig wäre. Die AfD hat deshalb beantragt, die Dauer der Wohnsitzverpflichtung in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in allen zulässigen Fällen von 18 bzw. 24 Monaten voll auszuschöpfen.“
V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag