Während die Landesregierung bei der Vorlage des Hessischen Grundsteuergesetzes noch darauf hingewiesen hat, dass die Aufkommensneutralität bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ein zentrales politisches Ziel sei, zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD Fraktion (DS 20/10870), dass faktisch alle wesentlichen Faktoren wie aktuelle Hebesatzänderungen oder die neue Grundsteuer C bei den geplanten „aufkommensneutralen“ Hebesatzvorschlägen der Landesregierung ignoriert werden sollen. Dazu Bernd Erich Vohl, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Die Reform der Grundsteuer wird von der hessischen Bevölkerung nur akzeptiert werden, wenn sich die Landesregierung auch um die Einhaltung der angestrebten Vorgaben kümmert. Ein wesentlicher Baustein des Vorhabens ist die versprochene Aufkommensneutralität, die nach der Begründung des Bundesgesetzes ein Einnahmevolumen auf Basis des Jahres 2022 sichern sollte. Nach Auskunft der Landesregierung will diese aber lediglich im Juli 2024 eine Umrechnung der Hebesätze für die aktuellen Volumina der Steuermessbeträge für die Grundsteuer A und B vorlegen. Dabei sollen weder die Entwicklungen der Grundsteuerhebesätze und -aufkommen der letzten Jahre noch die geplanten Veränderungen berücksichtigt werden. Nicht einmal die zusätzlich eingeführte Grundsteuer C soll für die Aufkommensneutralität eine Rolle spielen, sondern wird offensichtlich lediglich als zusätzliches Steuereinkommen betrachtet. Auch sind keinerlei Maßnahmen vorgesehen, wenn die Kommunen die Reform zur merklichen Einnahmegewinnen nutzen.
Damit wird jetzt erstmals klar, dass es nach der Reform nicht nur eine Vielzahl von Verlierern durch die reformbedingte Umverteilung innerhalb des Systems geben wird, sondern auch die Steuerzahler in Gänze mehr zur Kasse gebeten werden. Die Landesregierung wird damit auch bei diesem wichtigen Reformvorhaben ein weiteres Mal wortbrüchig.“
V. i. S. d. P.: Bernd Erich Vohl, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag