Die Einrichtung einer Schnittstelle zu kommunalen Fachverfahren stellt keine zwingende Voraussetzung zur Einführung und Ausgabe der Bezahlkarte dar. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Dazu sagt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Robert Lambrou:
„Die Antwort der Landesregierung legt nahe, dass es vom politischen Willen und der Bereitschaft der jeweiligen Leistungsbehörde, beziehungsweise der politischen Führung der übergeordneten Kreis- oder Stadtverwaltung abhängt, ob die Leistungsbehörde die Bezahlkarte einsetzt oder technische Schwierigkeiten vorschiebt.
Der Landkreis Fulda ist ein Beweis, dass es geht. Denn er gibt Bezahlkarten aus, obwohl er derzeit noch keine Fachverfahrensanbindung nutzt. Die Software des Dienstleisters zur Verwaltung der Bezahlkarte steht dazu bereits seit Herbst letzten Jahres zur Verfügung.
Die Landesregierung hat im Dezember die Bezahlkarte mit großer medialer Selbstinszenierung angekündigt. Wenn die zuständige Ministerin Heike Hofmann (SPD) an der praktischen Umsetzung der Einführung interessiert ist, muss sie dafür sorgen, dass die Kommunen die Bezahlkarte nicht unterlaufen. Die Einführung der Bezahlkarte darf nicht davon abhängen, welche Partei in einer Kommune regiert.“
V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag