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Die Öffentlichkeit wurde über die Bezahlkarte getäuscht

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Robert Lambrou, kritisiert die Ausgestaltung der Bezahlkarte für Flüchtlinge:

„Es kann die Sozialministerin Heike Hofmann nicht wirklich überraschen, dass die Stadt Wiesbaden die Bargeldbeschränkung und damit den Sinn der Bezahlkarte nun über einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich aushebeln lassen will. Die Stadt nutzt damit nur den Spielraum, den das Ministerium den Kommunen bei der Anwendung der Bezahlkarte gegeben hat. Es ist kaum vorstellbar, dass die Schaffung dieses Präzedenzfalles nicht im Vorfeld zwischen dem Wiesbadener Oberbürgermeister, Gert-Uwe Mende, und der Hessischen Sozialministerin, beide SPD, abgesprochen war.

Denn entgegen der Darstellung gegenüber Presse und Öffentlichkeit, wonach höchstens in Einzelfällen von der Bargeldobergrenze abgewichen werden könne, enthält der Erlass des Sozialministeriums vom 20.12.2024 keinerlei rechtlich bindende Begrenzung der Bargeldfreigabe auf 50 Euro, sondern die Kommunen sind frei darin, nach eigenem Ermessen Bargeldabhebungen auch bis zur gesamten Höhe des bewilligten Leistungsanspruchs freizugeben. Darüber hinaus sind die Kommunen nicht verpflichtet, die Bezahlkarte überhaupt einzuführen. Von einem flächendeckenden Rollout, wie angekündigt, kann keine Rede sein.

Man muss es so klar sagen: Hier wurde die Öffentlichkeit getäuscht. Die Bezahlkarte ist in dieser Form kein Beitrag, um Migrationsanreize zu senken. Hier muss dringend nachgebessert werden.“

V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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