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Corona-U-Ausschuss darf weiterarbeiten – Unabhängiger Gutachter straft CDU-Obmann Lügen!

Ein vom Hessischen Landtag in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten stellt klar: Der Corona-Untersuchungsausschuss darf nicht gegen den Willen der Minderheit ausgesetzt werden. Dazu erklärt Volker Richter, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion und Obmann im Untersuchungsausschuss:

„Ein unabhängiger, vom Landtag bestellter Gutachter bestätigt die Einschätzung der AfD-Fraktion, wonach der Corona-Untersuchungsausschuss seine Arbeit unverzüglich fortsetzen kann. Die Verfassungsklage der AfD vor dem Hessischen Staatsgerichtshof gegen die Streichung von 36 der ursprünglich 43 beantragten Untersuchungspunkten ist demnach kein Grund, die Arbeit des Untersuchungsausschusses auszusetzen. Die sieben unstrittigen Punkte können unverzüglich angegangen werden.

Damit fällt die Argumentation der übrigen Fraktionen für eine Aussetzung der Ausschussarbeit in sich zusammen. Und die Behauptung des CDU-Obmanns Jörg Michael Müller, wonach wir an einer Aufklärung der Corona-Zeit nicht interessiert seien, fällt auf dessen eigene Fraktion zurück. In Wahrheit ist es die CDU, die mit Verfahrenstricks die Arbeit des Ausschusses und damit eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit behindert.

Fünf Jahre, nachdem der Staat seinen Bürgern fundamentale Grundrechte entzogen bzw. diese eingeschränkt hat, muss der U-Ausschuss nun zügig seine Arbeit aufnehmen. Die AfD-Fraktion fordert die übrigen Landtagsfraktionen auf, sich einer Aufklärung der Corona-Zeit nicht länger in den Weg zu stellen.“

V. i. S. d. P. Volker Richter, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag und Obmann im Untersuchungsausschuss UNA 21/1

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