Zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen sagt Klaus Herrmann: „‚Hessen vorn‘? Das war einmal. In Sachen öffentlicher Dienst und Besoldung ist Hessen bestenfalls noch Mittelmaß. Der Verwaltungsgerichtshof hat sogar entschieden, dass in den untersten Besoldungsgruppen der Abstand zur Grundsicherung für Arbeitslose nicht groß genug ist. Er muss mindestens 15 Prozent betragen. Hessens Beamte wurden in Folge des Urteils von 2013 bis 2020 nicht ausreichend bezahlt. Das ist innerhalb von relativ kurzer Zeit das zweite Urteil, dass der Landesregierung verfassungswidriges Handeln attestiert.
Wir fordern die Landesregierung auf, die Beamtenbesoldung unabhängig von der heutigen Beschlussfassung umgehend zu überarbeiten und nicht bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu warten. In diesem Zusammenhang sind auch die Beihilfekürzung von 2015 und die 41-Stundenwoche zurückzunehmen. Die Zulagen sind ebenfalls prozentual anzupassen.
Für Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug und Rettungsdienste sind die Zulagen zu erhöhen und bei den Versorgungsbezügen zu berücksichtigen. Und im Wechselschichtdienst tätige Einsatzkräfte müssen einen Anspruch auf Erholungskuren bekommen. Das bietet nicht nur die Chance die jahrelange Benachteiligung zeitnah zu beheben, sondern dürfte auch die Zufriedenheit und Motivation der Bediensteten fördern.“
V. i. S. d. P.: Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag