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Ausgrenzung der AfD: Gesetzesänderungen erschweren Kontrolle der Regierung durch die Opposition

Zur dritten Lesung des Hessischen Abgeordnetengesetzes hat die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht. Darin wehrt sie sich dagegen, bei der Besetzung der G10-Kommission übergangen zu werden. Würden die anderen Fraktionen das Gesetz nicht ändern, wäre die AfD aufgrund der Verhältniswahl automatisch Teil der Kommission. Dazu Frank Grobe, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion:

„Die geplanten Gesetzesänderungen in ihrer aktuellen Form machen es der Legislative immer schwerer, die Exekutive zu kontrollieren. Darum haben wir einen Änderungsantrag zum G10-Gesetz vorgelegt. Nicht ohne Grund streichen wir darin den Artikel 2, denn es geht uns darum, die Rechte der Abgeordneten beizubehalten.

Die AfD soll aus der G10-Kommission draußen bleiben, weil sie potentiell verfassungsfeindlich sei, sagt die CDU. Warum dürfen dann CDU und Grüne in die Kommission? Es war die Schwarz-Grüne Hessische Landesregierung, die gerichtlich bestätigt innerhalb von nur einer Legislaturperiode dreimal die Verfassung gebrochen hat. Die AfD nicht ein einziges Mal. Wenn es darum geht, wer eine Gefahr für die Verfassung ist, dann haben die Gerichtsentscheidungen zum Sondervermögen in Hessen und im Bund gezeigt, von wem die eigentliche Gefahr ausgeht.

Die Fraktionen, welche die Verfassung mehrfach gebrochen haben, wollen die AfD aus der Kommission heraushalten, die über Verfassungsschutz-Maßnahmen entscheidet. Das ist ungeheuerlich, deswegen fordern wir auch eine namentliche Abstimmung.“

V. i. S. d. P.: Dr. Frank Grobe, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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