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Auch Pflegekräfte müssen selbst über ihre Impfung bestimmen dürfen

Die Freistellung zweier Seniorenheim-Mitarbeiter ohne Lohnfortzahlung wegen nicht vorgelegter Impfnachweise ist laut Amtsgericht Gießen nicht zu beanstanden. Das wurden heute in einem Eilverfahren entschieden. Dazu Volker Richter, sozialpolitischer Sprecher der AfD:

„Die Entscheidung des Amtsgerichtes hätte heute eine Signalwirkung haben können, doch diese Chance hat das Gericht vertan. Nachdem die allgemeine Impfpflicht im Bundestag gescheitert ist, wäre heute eine Entscheidung im Sinne der Kläger ein wichtiger Schlag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gewesen. Es gilt nun, die Urteile in den Hauptverfahren abzuwarten.

Gerade diejenigen, die sich im Gesundheits- und Pflegebereich mit am meisten für die Gesellschaft einsetzen, müssen hart für ihr Recht kämpfen, selbst über ihre Impfung zu entscheiden. Eine Impfung, die eben nicht zu einer Immunisierung der Geimpften führt. Wir müssen endlich über die Nebenwirkungen der Impfungen reden. Diese werden von Regierungsseite nach wie vor verschwiegen. Das ist ein Skandal und muss augenblicklich beendet werden. Diese Entscheidung aus Gießen ist leider kein Schritt auf dem Weg zu einer überfälligen, ehrlichen Debatte über Nutzen und Schaden der Impfung.“

V. i. S. d. P.: Volker Richter, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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