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AfD steht für die Einhaltung der Hessischen Verfassung – Schwarz-Grün leider nicht!

Am heutigen Tag wird die Verabschiedung der ersten Hessischen Landesverfassung am 1. Dezember 1946 gewürdigt und an die Überwindung des nationalsozialistischen Dritten Reiches durch ein demokratisches System erinnert. Hierzu erklärt Robert Lambrou, Vorsitzender der Fraktion der AfD im Hessischen Landtag: „Auf der Volksabstimmung am 1. Dezember 1946, mit der die Bürger Hessens nur anderthalb Jahre nach dem Ende des verheerenden Zweiten Weltkriegs ihre demokratische Verfassung angenommen haben, fußt die wegweisende politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung unseres Heimat-Bundeslandes. Bis heute bildet sie im Zusammenspiel mit der damals am gleichen Tag erfolgten Wahl des ersten freigewählten Hessischen Landtags – und selbstverständlich auch der folgenden Landtage unterschiedlichster politischer Zusammensetzung – die Grundlage für unser Handeln und definiert die Rahmenbedingungen des friedlichen Zusammenlebens aller hessischen Mitbürger. Leider müssen wir feststellen, dass die Hessische Verfassung zweimal innerhalb dieser Legislaturperiode durch die Landesregierung übertreten wurde. So konnte zum Beispiel die Einrichtung eines zwölf Milliarden Euro schweren ‚Corona-Sondervermögens‘ durch Schwarz-Grün unter anderem durch eine Klage der AfD-Landtagsfraktion als verfassungswidrig herausgestellt werden. Wir hatten die Landesregierung bereits im Vorfeld auf die verfassungsrechtliche Bedenklichkeit ihres Handelns hingewiesen wurden, aber sie hatte kein Einsehen, bis sie vor Gericht unterlag. Die AfD wird auch in Zukunft für Freiheit und Demokratie und damit für die Einhaltung unserer Hessischen Landesverfassung einstehen.“

V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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