Erich Heidkamp zur heutigen Sondersitzung des Haushaltsausschusses: „Die Alternative für Deutschland (AfD) hat eine Auflistung aller noch nicht bis zum 27.10.2021 beschiedenen Anträge auf Gewährung von Mitteln aus dem GZSG, mit und ohne Corona-Bezug in folgender Form gefordert:
- Titel / Inhalt des Antrags
- Eingangsdatum des Antrags
- Bewilligungsdatum des Antrags
Diese Informationen sind wichtig, da der Staatsgerichtshof, obwohl das GZSG ab dem 27.10.2021 für verfassungswidrig erklärt wurde, der Landesregierung aus Gründen des Vertrauensschutzes die Möglichkeit einräumt, die bis zur Urteilsverkündung eingegangenen und bis zu diesem Datum positiv beschiedenen Anträge aus dem GZSG-Sondervermögen zu finanzieren, unabhängig von ihrem tatsächlichen Corona-Bezug.
Nach dem 27.10.2021 dürfen keine Anträge mehr positiv beschieden werden, die keinen eindeutigen Corona-Bezug haben, unabhängig vom Datum der Einreichung des Antrags. Durch die ledigliche Zustimmung des Haushaltsausschusses zu Maßnahmen sind noch keine Verpflichtungen der Regierung entstanden.
Sinngemäß gilt dies auch für Anträge unter 1 Mio. Euro, für die es keiner Entscheidung im HHA bedarf.
Die AfD fordert die Beantwortung ihrer Fragen als Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Regierung und Opposition in der Übergangszeit bis zur Abwicklung des Sondervermögens.“
V. i. S. d. P.: Erich Heidkamp, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag