Insgesamt 15 Menschen wurden in den letzten drei Jahren in hessischen Haftanstalten inhaftiert, ohne Bekanntheit ihrer Identität.
Ein durch die Medien prominent gewordener Fall ist die Inhaftierte „Ella“, welche als Waldbesetzerin im Dannenröder Forst und dem Ausbau A 49 für Schlagzeilen sorgte. Bei der Räumung des Protest-Camps hatte diese sich erheblich gegen Vollstreckungsbeamte widersetzt. Die mutmaßliche Täterin wurde wegen Tritten und einem Kniestoß gegen Polizisten vom Amtsgericht Alsfeld zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das Gericht ist der Überzeugung, dass sich die Gewalttäterin in einem besonders schweren Fall wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte strafbar gemacht hat. Die besagte Tat erhält nun erneut mediale Beachtung, da die hessische Fraktion der Partei, „Die Linke“, eine Anfrage stellte, die in direktem Zusammenhang steht. Es wird sich in der Anfrage nach der „Aktivistin“, wie sie verniedlichend bezeichnet wird, erkundigt.
Die Frau befindet sich in Untersuchungshaft und verweigert die Aufklärung ihrer Identität.
„Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Feststellung der Identität wichtig ist für die Definition des Strafmaßes. Es gilt für jeden Einzelfall zu bewerten, ob ein Täter bereits eine kriminelle Historie hat und wenn ja, in welchem Deliktfeld. Im schlimmsten Fall kann von einem Täter eine Fremd- und/ oder Eigengefährdung ausgehen, die auch für die angemessene Verwahrung in der Haftanstalt von Bedeutung sein kann.
Die Verweigerung zur Preisgabe der Identität, darf keinesfalls „Schule“ machen, denn hier wird die Rechtstaatlichkeit missbraucht, wie wir bereits massenhaft bei der der Feststellung eines Asylanspruchs im Asylrecht feststellen mussten“, so Dirk Gaw, Sprecher für Justizvollzug der AfD-Landtagsfraktion, abschließend.
V. i. S. d. P.: Dirk Gaw, stellv. innenpolitischer Sprecher und Sprecher Unterausschuss Justizvollzug