Zur Neuregelung und Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften erklärt Frank Grobe: „Die Novellierung beinhaltet positive Bestimmungen wie etwa, dass künftig bei Studentenschaften Buchführung und Rechnungsabschluss durch qualifizierte Fachleute geprüft wird. Doch es gibt auch Grund zur Kritik, denn die Novellierungen transformieren die hessischen Hochschulen weiter in Richtung links-grüne Kaderschmieden. Das sogenannte „Diversity Management“ trägt letztlich zur Sozialpädagogisierung der Hochschulen bei. Das zeigt sich u.
a. an den Begrifflichkeiten wie ,Geschlechtsidentitäten‘, ,geschlechterparitätische Besetzung‘, ,paritätische Repräsentanz‘, ,diskriminierungsfreies Studium‘ und ,Ansprechperson für Antidiskriminierung‘. Dies sind hochschulfremde Schwerpunktsetzungen.
So soll auch die Studienberatung darauf hinwirken, den „Frauen- oder Männeranteil jeweils zu erhöhen, wo er angeblich zu gering ist. Weder vom Grundgesetz – hier die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht seine Ausbildungsstätte frei zu wählen – noch von akademischer Freiheit scheint die Landesregierung jemals etwas gehört zu haben. Daher erschließt sich uns auch nach längerer Überlegung nicht die Einführung einer Frauenquote von 40 Prozent für die Mitglieder des Hochschulrates.
Dies zeigt sich auch bei der geschlechter-paritätischen Ausgestaltung der Berufungsliste. Diese ist völlig abwegig. Denn eine wissenschaftliche Qualifikation sollte für die Listenerstellung im Rahmen eines Berufungsverfahrens das einzige Auswahlkriterium sein, nicht das Geschlecht.
Neu ist zudem, dass Hochschulen nun auch sensibel gegenüber Angehörigen von Religionsgemeinschaften reagieren sollen. So soll die Möglichkeit bestehen, dass diese nicht an festgesetzten Prüfungsterminen teilnehmen müssen, wenn dieser mit einem Arbeitsverbot an einem Feiertag kollidiert. Absurd.
Ein weiterer Kritikpunkt: Professoren sollen an Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahren für Studienbewerber mitwirken. Wer hat sich so etwas ausgedacht und wurden die Hochschullehrer vorab dazu befragt? Das gleiche gilt für zusätzliche Evaluationsmaßnahmen, die zur weiteren Belastung der Dozenten und Studenten mit Verwaltungsaufgaben führen werden. Damit werden tendenziell die Qualität von Forschung und Lehre und mittelbar auch der Studienerfolg nachlassen.“
V. i. S. d. P.: Dr. Frank Grobe, wissenschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag